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   RG, 01.04.1905 - Rep. V. 448/04   

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RG, 01.04.1905 - Rep. V. 448/04 (https://dejure.org/1905,66)
RG, Entscheidung vom 01.04.1905 - Rep. V. 448/04 (https://dejure.org/1905,66)
RG, Entscheidung vom 01. April 1905 - Rep. V. 448/04 (https://dejure.org/1905,66)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Heilende Kraft der Auflassung und Eintragung in das Grundbuch (§ 313 Satz 2 B.G.B.). 2. Falsa demonstratio.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflassung.; Eintragung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 60, 338
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 25.06.2015 - 22 U 166/14

    Auslegung der Bezeichnung eines Grundstücks in einem Übertragungsvertrag

    Wie bereits das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 01. April 1905 - V 448/04 -, RGZ 60, 338; Urteil vom 20. September 1905 - V 58/05 -, RGZ 61, 264) angenommen hat, muss sich die Eintragung im Grundbuch auf das gesamte veräußerte und aufgelassene Grundstück beziehen; Auflassung und Eintragung müssen sich daher entsprechen - der Satz " falsa demonstratio non nocet" gilt hier nicht, und zwar wegen der andersartigen, nämlich rechtsbegründenden Rechtsnatur der Grundbucheintragung (vgl. etwa auch OLG München, Beschluss vom 23. September 2008 - 34 Wx 76/08 - FGPrax 2009, 11; Kanzleiter, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 311b Rdn. 78; Schuhmacher, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 311b Rdn. 291; Grziwotz, in Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 311b Rdn. 74; Ludwig in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 311b BGB, Rdn. 291).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Der Senat hat diese Frage in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts stets bejaht, wenn das objektiv Erklärte dem Formerfordernis des § 313 BGB genügte (vgl. hierzu RGZ 46, 225, 227; RG JW 1904, 58 Nr. 13; RGZ 60, 338, 340; RGZ 61, 264, 265; RGZ 66, 21, 23; …
  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 313/95

    Keine Rückgabe der Konsum-Grundstücke

    Vielmehr wurde und wird es als genügend erachtet, wenn die Auslegung der Auflassung ergibt, daß sich die Vertragsparteien im Hinblick auf das Grundstück über den Eigentumsübergang geeinigt haben (KG HRR 1930, Nr. 1507; OLG Darmstadt DNotZ 1936, 571; vgl. auch RGZ 60, 338, 340; 78, 371, 376 (falsa demonstratio) sowie RG DR 1941, 2196 (Auflassung eines unvermessenen Grundstücks); aus neuerer Zeit vgl. Senatsurt. v. 15. Februar 1985, V ZR 131/83, WM 1985, 876, 878 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1972 - V ZR 63/70

    Formbedürftigkeit der Übereignung von Grundstücken

    In der Übereignung der Erschließungsflächen durch die Nebenintervenientin an die Klägerin sieht das Berufungsgericht keine Erfüllung der Übereignungsverpflichtung der Firma E. und mithin keine Heilung der Formnichtigkeit dieser Verpflichtung in entsprechender Anwendung des § 313 Satz 2 BGB (Hinweis auf RGZ 60, 338, 340; 82, 413, 416; Staudinger/Kaduk, BGB 10./11. Aufl. § 313 Nr. 131).
  • BGH, 25.11.1977 - V ZR 102/75

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses - Widerlegung einer Vermutung - Nachweis

    Bei einer derartigen Falschbezeichnung aber ist nach ständiger Rechtsprechung - auch schon des Reichsgerichts -, die auch in der Literatur allgemeine Zustimmung gefunden hat und von der abzuweichen kein Anlaß besteht, eine rechtswirksame Auflassung des Gegenstandes erklärt worden, auf den sich der beiderseitige Wille erstreckte, während für den von den Erklärungen äußerlich umschriebenen Gegenstand nur der Schein einer Einigung vorliegt, es in Wirklichkeit aber an einer Auflassung fehlt (RGZ 60, 338; 133, 279, 281; Senatsurteil vom 23. Juni 1967, V ZR 4/66, WM 1967, 701).
  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 64/96

    Übertragung von Grundstücken der Konsumgenossenschaften in Volkseigentum

    Vielmehr wurde und wird es als genügend erachtet, wenn die Auslegung der Auflassung ergibt, daß sich die Vertragsparteien im Hinblick auf das Grundstück über den Eigentumsübergang geeinigt haben (KG HRR 1930, Nr. 1507; OLG Darmstadt DNotZ 1936, 571; vgl. auch RGZ 60, 338, 340; 78, 371, 376 (falsa demonstratio) sowie RG DR 1941, 2196 (Auflassung eines unvermessenen Grundstücks); aus neuerer Zeit vgl. Senatsurt. v. 15. Februar 1985, V ZR 131/83, WM 1985, 876, 878 m.w.N.).
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